Lese-Rechtschreib-Schwäche

Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche ((Fachbegriff Legasthenie oder LRS) ist eine angeborene Lernstörung, bei der die Lese-und/oder Rechtschreibfertigkeiten deutlich schlechter entwickelt sind, als alle anderen Begabungen Ihres Kindes. Typischerweise wirken diese Kinder durchaus lernstark, zeigen aber erhebliche Probleme beim Lesen und beim korrekten Schreiben. 

An einer LRS ist niemand Schuld, niemand hat etwas verpasst oder versäumt. Rechtzeitig diagnostiziert kann und sollte diese Störung aber gelindert werden, denn die Folgen sind sonst ganz erheblich. 

Was muss immer untersucht werden:

  • Hören und Sehen
  • Lesetest-Test
  • Rechtschreib-Test
  • Intelligenz-Test
  • Fragebögen zur seelischen Belastung ihres Kindes
  • Hilfreich: Kopien von Zeugnis, Arbeitsheften, Schriftproben
  • Nach den Untersuchungen: Beratung zu den Befunden, Beratung zum Nachteilsausgleich, zur Lerntherapie, weitere Förderempfehlungen

Das ist das Basis-Untersuchungsprogramm zur Erstellung eines Attests für die Schule (Nachteilsausgleich) und Jugendamt (§35a Eingliederungshilfe).

Empfehlenswert: Ursachenklärung

  • Untersuchung der Hörwahrnehmung und Sprache
  • Untersuchung der Konzentration und der Merkfähigkeit
  • Untersuchung der visuellen Wahrnehmung

Nur wenn die Ursache der Lese-Rechtschreicb-Schwäche bekannt ist kann gezielt gefördert werden. Das spart Zeit, Geld und Nerven...

Zur Anmeldung Ihres Kindes hier klicken...

 

 

Erläuterung des Untersuchungsgangs:

Um eine Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) zu diagnostizieren muß Ihr Kind einen Begabungstest (Intelligenztest) durchführen, damit wir die Stärken und Schwächen Ihres Kindes beurteilen können. Außerdem ist ein Rechtschreib- und Lesetest nötig. Ist ein großer Unterschied zwischen den Stärken und Schwächen meßbar, kann eine Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) attestiert werden. Zeugnisse und Arbeitshefte runden das Bild dann ab, sowie ein Gespräch über den Leidensdruck Ihres Kindes (wichtig für das Attest!).

Das Attest dient dann als Grundlage für ein Gespräch mit der Klassenlehrerin. Diese kann dann mit Ihnen besprechen, ob die Situation in der Schule ganz ähnlich ist und falls ja, welche Hilfsmöglichkeiten es gibt. Dies ist von Schule zu Schule leider ganz unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen gibt es aber einen Erlass "zum Umgang mit Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen/Schreiben oder Rechnen".

Mitunter können wir kein Attest ausstellen, weil Ihr Kind doch ausreichend Lesen kann. Oder ein Attest macht keinen Sinn, weil die Schulschwierigkeiten insgesamt zu ausgeprägt sind und nicht nur das Lesen betreffen. Wir besprechen dann mit Ihnen, ob und wenn ja welche Maßnahmen Ihrem Kind helfen könnten. Bei Lese-Rechtschreib-Störungen (LRS) ist immer auch an ein ADS/ADHS zu denken, da in gut 30% der Fälle dies die Ursache der Problematik ist.