Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

Die Mutter-Kind-Kur (die nachfolgenden Informationen gelten selbstverständlich auch für Vater­ Kind-Kuren) ist eine medizinische Leistung, die von Ihrer Krankenkasse finanziert wird und in der Regel drei Wochen dauert. Sie beinhaltet Gruppen- und Einzelgespräche, Bewegungsprogramme, Ernährungsberatung, Entspannungsverfahren und vieles mehr. Die Teilnahme an diesen, spe­ziell auf das Krankheitsbild der einzelnen Mutter zugeschnittenen, Angeboten gehört zum "Pflichtprogramm" der Kur. Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten, Pädagogen, Ernährungsberater und Erzieher kümmern sich um die Mütter und ihre Kinder und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Im Vordergrund einer Mutter-Kind-Kur stehen immer die gesundheitlichen Probleme der Mutter. Die häufigsten Erkrankungen, mit denen Mütter in Mutter-Kind-Einrichtungen aufgenommen werden, sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, Atemwegserkrankungen, Übergewicht sowie psychosomatische Erkrankungen (z.B. Depressionen, Anpassungsstörungen).

Kinder können entweder als gesunde Begleitpersonen mit zur Kur (wenn sie zuhause nicht be­treut werden können) oder sie werden bei bestehenden Erkrankungen (z. B. des Atmungs­systems, der Haut, bei lnfektanfälligkeit oder bei Verhaltensstörungen) mitbehandelt, sie sind aber nicht der Anlaß für die Kurmaßnahme! Die Kinder sollten bereits eine Betreuung durch andere Personen (z. B. Kindergarten) kennen, da sonst häufig Probleme bei der Kinderbetreuung auftreten.

Wann ist eine Mutter-Kind-Kur sinnvoll?

Mütter tragen häufig die Hauptlast in der Familie. Eine Mutter-Kind-Kur ist deshalb sinnvoll, wenn die Mutter mit der häuslichen Situation überfordert ist und sich daraus körperliche und seelische Beschwerden entwickeln. Nicht selten werden hierdurch auch die Kinder krank, so dass der Teufelskreis hier seinen Anfang nimmt.

Voraussetzung für eine stationäre Mutter-Kind-Kur ist, dass ambulante Therapieangebote (z. B. Heilmittel, Bewegungs- und Ernährungsangebote, psychosoziale Beratung, Psychotherapie, Entspannungs- und Stressbewältigung) nicht ausreichen. Eine Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung und kein „Urlaub auf Krankenschein" bzw. keine Erholungsmaßnahme anstelle eines Urlaubs. Von den Müttern wird erwartet, dass sie sich in den Kurablauf einbinden und selbst aktiv etwas für ihre Gesundheit tun. Je mehr, desto besser!

Den Kurantrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Kurantrag für die Mutter füllt der Hausarzt aus, für die Kinder der Kinderarzt.

Die Kasse übernimmt die Kosten der Mutter-Kind-Kur in vollem Umfang, wenn die Maßnahme medizinisch notwendig ist (die Prüfung erfolgt in der Regel nach Aktenlage durch den Medizini­schen Dienst der Krankenkassen). Ihre Zuzahlung beträgt 10,00 Euro je Kalendertag, wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Kinder sind immer von der Zuzahlung befreit. Die Fahrkosten werden ebenfalls von der Kasse übernommen. Bei Vorsorgekuren beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro, wenn Sie nicht befreit sind. Gepäckkosten werden nicht übernommen.

Und wenn die Mutter gesund und das Kind krank ist?

Dann ist es keine Kur, sondern eine Rehamaßnahme!

Oder einfach mal ausspannen, Urlaub machen, auch mit behindertem Kind oder das Kind sogar allein?