Wann eine Sprachtherapie durchgeführt werden sollte:
Ab 30.Lebensmonat bis Schulbeginn:
Jede deutliche Verzögerung im Spracherwerb ist ohne Einschränkung therapiebedürftig
Ab Schulbeginn bis etwa 8.Geburtstag oder Ende 2.Klasse
Jede zuvor schon behandelte Sprachentwicklungsverzögerung die Fortschritte in der Behandlung zeigte sollte austherapiert werden.
Bei sehr hartnäckigen Sprachentwicklungsstörungen ist es empfehlenswert nach weiteren Teilleistungsstörungen zu fahnden, die die Sprachfortschritte beeinträchtigen könnten. Auch das Lernvermögen sollte überprüft werden, um eine Prognose stellen zu können, konkret, ob eine altersnormale Sprache überhaupt erreichbar ist.
Ab 8.Geburtstag bis 10.Geburtstag
Jetzt ist die Therapie der frühen Sprachentwicklungsverzögerung zu beenden. Weiterhin therapiebedürftig sind umschriebene Störungsbilder, wie z.B. Stottern.
Foleerkrankungen wie eine Lese-Rechtschreib-Störung sollten nicht logopädisch, sondern lerntherapeutisch gefördert werden.
Ab 10.Geburtstag oder 5.Klasse
Jetzt ist Sprachtherapie nur noch sinnvoll, wenn dies ein Integrationsrisiko für Ihr Kind darstellt.
Ausnahmen von obigen Leitlinien gibt es natürlich auch.